Seit 1. Juli 2015 fördert die KfW die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau gewerblich genutzter Nichtwohngebäude in den Bereichen Handel, Dienstleistungen und Industrie (KfW-Programme 276, 277, 278). Außerdem sind die bestehenden Förderprogramme für kommunale und soziale Nichtwohngebäude wie Schulen oder Krankenhäuser seit 1. Oktober 2015 um eine Neubauförderung erweitert (KfW-Programme 217 bis 220). In diesem Zusammenhang wurde die Energieeffizienz-Expertenliste um die neue Kategorie Nichtwohngebäude ergänzt.
Analog zum KfW-Programm Wohngebäude müssen die künftigen Nichtwohngebäude-Experten eine Grund- und eine Zusatzqualifikation vorweisen. Grundqualifikation ist die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise für Nichtwohngebäude nach § 21 der Energieeinsparverordnung.
Informationen zur Listung finden Sie im Beitrag „Neue Kategorie Nichtwohngebäude“ (GEB 10/2015, Webcode 674709) und im Regelheft für die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste.